Ab Mitternacht sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:

- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen

- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz

- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen

- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

- die Einschränkungen privater Treffen

 

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko, "Yoga Cristian Bolliger" lehnt jede Haftung ab.

 

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